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Unfallverhütung 22. bis 26. Monat

Mitfahren am Fahrrad

Fakten

Der Ausflug mit dem Fahrrad ist heutzutage auch mit Kleinkindern sehr leicht umsetzbar.

Die Mitnahme von Kindern ist auf zwei Arten möglich:

  • Kindersitz im Gepäcksträgerbereich
  • Fahrradanhänger

Beide Systeme haben ihre Stärken: Der moderne Kindersitz ist durch seine Schalenform bereits ein sehr guter Schutz fürs Kind, der Radfahrhelm darf auch in diesem Alter nicht fehlen. Schläft das Kind aber ein, so wird es für Fahrer und Kind recht unbequem. 

Der Fahrradanhänger ist auch für zwei Kinder geeignet und ein komfortables Transportmittel. Durch eine Gelenkskupplung kann das Fahrrad stürzen, ohne dass es den Anhänger mitreißt. Obwohl der Anhänger sehr niedrig ist, wird er - falls er aus einer Aluwanne und Seitenbügeln besteht - von einem Pkw eher zur Seite geschoben als überrollt. 

Kindersitze

© Edler von Rabenstein - Fotolia.com
© Edler von Rabenstein - Fotolia.com

Der für ein mitfahrendes Kind bestimmte Sitz muss mit dem Fahrradrahmen fest verbunden sein. Der Sitz ist so hinter dem Sattel anzubringen, dass der Fahrer nicht in seiner Bewegungsfreiheit behindert oder in seiner Sicherheit gefährdet werden kann. Die Beförderung von mehr als einem Kind ist unzulässig. 

Jeder Kindersitz, der in Verkehr gebracht wird, muss ausgestattet sein:&nb

  • mit einem Gurtsystem, das vom Kind nicht geöffnet werden kann,
  • mit einem höhenverstellbaren Beinschutz,
  • mit Fixierriemen für die Füße,
  • mit einer Lehne, die das Abstützen des Kopfes erlaubt.

 

 

Fahrradanhänger

© the_builder - Fotolia.com
© the_builder - Fotolia.com

Jeder Fahrradanhänger, der in Verkehr gebracht wird, muss ausgestattet sein:

  • mit einer vom Fahrrad unabhängigen Lichtanlage,
  • mit einem roten Rücklicht,
  •  vorne mit einem weißen und hinten mit einem roten Rückstrahler; die roten Rückstrahler dürfen mit den Rücklichtern verbunden sein,
  • jeweils einem gelben Rückstrahler an den seitlichen Flächen.

 Zum Personentransport bestimmte Fahrradanhänger müssen zusätzlich ausgerüstet sein:

  • mit geeigneten Rückhalteeinrichtungen,
  • mit einer mindestens 1,5m hohen, biegsamen Fahnenstange mit leuchtfarbenem Wimpel,
  • mit einer Vorrichtung, die zur Abdeckung der Speichen und der Radhäuser und gegenüber Hinausbeugen und gegenüber Kontakt der Beine mit der Fahrbahn wirksam ist.

Personen dürfen nur in Fahrradanhängern befördert werden, die zum Personentransport bestimmt sind. Die Angaben des Herstellers über Gewicht, Größe und Anzahl der zu transportierenden Personen sind einzuhalten. Die Befestigung am Fahrrad darf ausschließlich über eine betriebssichere Kupplung erfolgen. Die Beschaffenheit der Kupplung muss gewährleisten, dass der Anhänger aufrecht stehen bleibt, wenn das Zugfahrrad umkippt.

Tipps

  • Wählen Sie die Art des Mitfahrens nach Ihren Bedürfnissen aus.
  • Tragen Sie und Ihr Kind einen Fahrradhelm.
  • Meiden Sie verkehrsreiche Straßen.
  • Nehmen Sie das Kind erst mit, wenn es stabil und länger aufrecht sitzen kann.
  • Beginnen Sie mit kurzen Strecken.

Reversierende Fahrzeuge

Fakten

Das typische Opfer eines Überrollunfalls durch ein reversierendes Fahrzeug ist etwa 2 Jahre alt und 94 cm groß, gerade so groß, dass es aufgrund der hohen Kofferraumkante eines Pkws nicht gesehen werden kann. Zumeist ist der Fahrer des Unfallsfahrzeuges der eigene Elternteil oder zumindest ein naher Verwandter.

Die Unfallursachen sind hierbei, dass ...

  • das Kind hinter dem Auto spielt und noch nicht auf Zeichen wie startender Motor und aufleuchtende Rückwärtsfahrscheinwerfer reagiert.
  • das Kind gerne mitfahren möchte, seitlich zum Fahrzeug hinläuft und unter die Vorderräder gerät.

Tipps

  • Kleinkind zu sich ins Auto nehmen.
  • Kleinkind an einen Platz hinstellen, wo man es immer sehen kann.
  • Dritte Person zu Hilfe holen.

 

Spielplatz

Fakten

Der Spielplatz ist vor allem im verbauten Raum der Spielort für Kinder, wo sie ihre Freizeit verbringen. Dabei muss man berücksichtigen, dass Kinder Spielgeräte nicht nur so benützen, wie es vom Erfinder gedacht wurde. Kinder entwickeln ihre eigene Kreativität im Spiel und auch im Umgang mit den aufgestellten Spielgeräten. 

Die größte Anzahl der kindlichen Unfälle am Spielplatz ist in der Altersgruppe bis sieben Jahre zu verzeichnen. Mit größerem Alter nimmt die Unfallhäufigkeit ab, wobei dies parallel zur Besucherfrequenz verläuft. 

Die häufigsten Unfallmechanismen bei Spielplatzunfällen sind der "Sturz hinab", der "Sturz auf gleicher Ebene" und die "Kollision". Bei derartigen Unfällen sind vor allem Schaukeln, Rutschen und Klettergeräte beteiligt. Die häufigsten Verletzungen sind Prellungen, Hautwunden und Frakturen der Extremitäten. 

Beim Laufen ist die Peripheriewahrnehmung der Kinder je nach Lauftempo stark vermindert. Stehen nun Spielgeräte eng beieinander oder kreuzen die Laufwege der Kinder die Bewegungsrichtungen der Spielgeräte, so ist ein Zusammenstoß unvermeidbar. 

Da der Sturz ein häufiger Unfallmechanismus ist, muss der Boden entsprechende Dämpfungseigenschaften aufweisen. Damit diese im Ganzjahrsbetrieb gewährleistet bleiben, ist eine Fallschutzplatte zu empfehlen. 

Für einen hohen Spielwert bedarf es keiner Spielgeräte mit 2 bis 4m Höhe, weil auch kleine und noch ungeübte Kinder hinaufklettern wollen und auch hinaufgehoben oder gezogen werden. 

Der Bereich der Spielfläche muss gegen Gefahrenquellen des Verkehrs entsprechend abgegrenzt sein.

Tipps

  • Sandkiste: Kinder stürzen beim Sitzen am Rand nach hinten - keine Umrandung aus Steinplatten verwenden, Kiste im Boden versenken.
  • Rutsche: Kinder stürzen von der Leiter, Plattform - Hilfe beim Hinaufklettern und solange, bis es in der Rutsche sitzt, gewährleisten.
  • Kletterturm: Sturzgefahr - Fallschutz entsprechend der Gerätehöhe anbringen.

Weitere Informationen: www.grosse-schuetzen-kleine.at

(Erstellt am 5.9.2004 | Zuletzt bearbeitet am 5.10.2004)