Keuchhusten wird durch das Bakterium Bordetella pertussis verursacht. Es ist verantwortlich für eine akute Infektion der Atemwege mit heftigen Hustenanfällen, die bei Säuglingen zu lebensbedrohlicher Atemnot und Erstickungsanfällen führen kann. Keuchhusten ist sehr ansteckend und wird über die Luft übertragen, beispielsweise beim Sprechen, Niesen oder Husten (Tröpfcheninfektion). In den letzten Jahren hat die Zahl der Erwachsenen mit langem Krankheitsverlauf und Lungen-Komplikationen zugenommen.
2021 erkrankten aufgrund der Kontaktbeschränkungen weniger Menschen (129) in Österreich an Keuchhusten und ein Patient verstarb, 2022 wurden 164 Pertussis-Fälle registiriert. Bis zum 2. Quartal 2023 gab es bereits 114 Pertussis-Fälle.
2018 wurden 35.627 Pertussis-Fälle aus der EU gemeldet. Fünf Länder - Deutschland, die Niederlande, Norwegen, Spanien und das Großbritannien - waren für 72% aller dokumentierten Fälle verantwortlich.
62% aller gemeldeten Fälle entfielen auf Personen ab 15 Jahren. Säuglinge unter einem Jahr waren die am stärksten betroffene Altersgruppe.
Infizierte Erwachsene stellen eine besondere Gefahr für Neugeborene in den ersten Lebenswochen dar, da für kleine Kinder Keuchhusten lebensgefährlich sein kann. Deshalb sollten auch nicht-geimpfte bzw. Schwangere ohne Immunität im 3. Trimenon geimpft werden sowie Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige von Neugeborenen eine Impfung erhalten.
Die Impfungen sind kostenfrei (bis zum vollendeten 2. Lebensjahr). Die Impfserie gegen Keuchhusten sollte frühzeitig beginnen, da diese Krankheit für Säuglinge besonders gefährlich ist. Die Grundimmunisierung wird mit einer dreimaligen Sechsfachimpfung (Diphtherie, Wundstarrkrampf [Tetanus], Keuchhusten [Pertussis], Kinderlähmung [Poliomyelitis], Hepatitis B, Haemophilus influenzae B [HiB]) erzielt. Im 3. und 5. Lebensmonat erfolgen die ersten beiden Sechsfachimpfungen, im 11. (-12.) Lebensmonat die dritte Sechsfachimpfung. Eine Auffrischung erfolgt mit einer einmaligen Vierfachimpfung (Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung) ab dem 7. (-9.) Lebensjahr. Dann alle 10 Jahre.
Empfehlung: Beginnn der Impfserie unmittelbar mit Vollendung des 2. Lebnsmonats. Auffrischimpfung bevorzugt mit Schuleintritt (aufgrund des nachlassenden Impfschutzes)
Grundimmunisierung im 1. Lebensjahr (im Rahmen der Sechsfachimpfung), 2. Dosis nach 2 Monaten, 3. Dosis 6 Monate nach der 2. Dosis.
Zeitablauf: 3., 5. u. 11.-12. Lebensmonat, 7.-9. Lebensjahr, Auffrischung alle 10 Jahre
Quelle:
- Impfplan Österreich 2023. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) (Hg.): Impfplan Österreich 2023/2024 Version 1.0 vom 05.09.2023.
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz:Jahresstatistik 2018 meldepflichtiger Infektionskrankheiten.
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Jahresstatistik meldepflichtiger Infektionskrankheiten: Jahresbericht 2019.
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Jahresstatistik meldepflichtiger Infektionskrankheiten: Jahresbericht 2020.
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Jahresbericht meldepflichtige Erkrankungen 2021. Stand: 20.10.2022.
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Jahresbericht meldepflichtige Erkrankungen 2022. Stand: 26.05.2023.
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Statistik meldepflichtiger Infektionskrankheiten. 2. Quartal 2023, abgerufen: 05.10.2023.
- European Centre for Disease Prevention and Control. Pertussis. In: ECDC. Annual epidemiological report for 2018. Stockholm: ECDC; 2020.
- Statistik Austria: Gemeldete Fälle anzeigepflichtiger Krankheiten 2020 nach Bundesland. Statisik.at, abgerufen 25.01.2022.