Keuchhusten wird durch das Bakterium Bordetella pertussis verursacht. Es ist verantwortlich für eine akute Infektion der Atemwege mit heftigen Hustenanfällen, die bei Säuglingen zu lebensbedrohlicher Atemnot und Erstickungsanfällen führen kann. Keuchhusten ist sehr ansteckend und wird über die Luft übertragen, beispielsweise beim Sprechen, Niesen oder Husten (Tröpfcheninfektion). In den letzten Jahren hat die Zahl der Erwachsenen mit langem Krankheitsverlauf und Lungen-Komplikationen zugenommen.
Seit 2023 haben die Pertussis-Fälle deutlich zugenommen (2.791 Fälle). Bis zum 25. September 2024 wurden bereits 12.143 Pertussis-Fälle gemeldet.
Infizierte Erwachsene stellen eine besondere Gefahr für Neugeborene in den ersten Lebenswochen dar, da für kleine Kinder Keuchhusten lebensgefährlich sein kann. Deshalb sollten auch nicht-geimpfte bzw. Schwangere ohne Immunität im 3. Trimenon geimpft werden sowie Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige von Neugeborenen eine Impfung erhalten.
Die Impfungen sind kostenfrei (bis zum vollendeten 2. Lebensjahr). Die Impfserie gegen Keuchhusten sollte frühzeitig beginnen, da diese Krankheit für Säuglinge besonders gefährlich ist. Die Grundimmunisierung wird mit einer dreimaligen Sechsfachimpfung (Diphtherie, Wundstarrkrampf [Tetanus], Keuchhusten [Pertussis], Kinderlähmung [Poliomyelitis], Hepatitis B, Haemophilus influenzae B [HiB]) erzielt. Im 3. und 5. Lebensmonat erfolgen die ersten beiden Sechsfachimpfungen, im 11. (-12.) Lebensmonat die dritte Sechsfachimpfung. Eine Auffrischung erfolgt mit einer Vierfachimpfung (Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung) ab dem 6. Lebensjahr, eine zweite Auffrischimpfung nach 5 Jahren, aber spätestens im 14. bzw. 15. Lebensjahr.
Empfehlung: Beginnn der Impfserie unmittelbar mit Vollendung des 2. Lebensmonats. Auffrischimpfung unbedingt vor Schuleintritt (aufgrund des nachlassenden Impfschutzes)
Grundimmunisierung im 1. Lebensjahr (im Rahmen der Sechsfachimpfung), 2. Dosis nach 2 Monaten, 3. Dosis 6 Monate nach der 2. Dosis.
Zeitablauf: 3., 5. u. 11.-12. Lebensmonat, 6. Lebensjahr, Auffrischung alle 5 Jahre
Quelle: Impfplan Österreich 2024/2025. Version 1.0 vom 01.10.2024. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.