Masern sind eine hochansteckende Viruserkrankung, die mit einer hohen Komplikationsrate verbunden ist. Die Ansteckung erfolgt über Tröpfcheninfektion. Gefürchtet sind u.a. Lungenentzündungen und die Masernenzephalitis, eine Gehirnentzündung. Vor allem für Babys ist die Gefahr groß, dass sie Jahre nach einer Masernerkrankung eine besonders schwere Form einer Gehirnentzündung entwickeln, die subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE), für die es keine Heilung gibt und die mit dem Tod endet.
Im Jahr 2019 wurden in Österreich insgesamt 151 Masern-Fälle registriert. 2020 sanken die gemeldeten Fälle auf 25 und für 2021 und 2022 auf je 1 Fall – vermutlich aufgrund der Kontaktbeschränkungen und Hygienemaßnahmen während der Coronapandemie. 2023 stiegen die Masernzahlen auf 186 Fälle und 2024 wurden 541 Masernfälle bestätigt. Bis Mitte Oktober 2025 sind 151 Masernerkrankungen im epidemiologischen Meldesystem (EMS) erfasst (EMS-Stand 15.10.2025, 07:00 Uhr).
Mumps
Mumps ist ebenso sehr ansteckend und verbreitet sich über Virus-belastete Tröpfchen. Eine Infektion führt zu einer Entzündung und zum schmerzhaften Anschwellen der Ohrspeicheldrüsen. Vor Einführung der Impfung gehörte Mumps zu den häufigsten Ursachen für Taubheit, da die Viren den Hörnerv befallen können. Erkranken Jungen in der Pubertät, besteht die Gefahr, dass sich die Hoden entzünden und sie zeugungsunfähig werden.
Der letzte größere Ausbruch in Österreich trat 2006 mit 214 Fällen auf (36 Patienten erlitten Komplikationen). 2023 wurde kein Fall, 2024 wurden 2 Fälle dokumentiert.
Röteln
Röteln gehören ebenso zu den Viruserkrankungen. Eine Infektion kann unbemerkt verlaufen, aber auch mit kleinen rotfleckigem Hautausschlag einhergehen. Besonders gefürchtet ist eine Rötelinfektion in der Schwangerschaft (bis zur 17. Woche), da sie schwere Schäden beim ungeborenen Kind zur Folge haben kann (Taubheit, Linsentrübung, Herzfehler und andere Organdefekte).
2017 gab es in Österreich 39 Röteln-Erkrankungen dokumentiert. 2018 wurden 8 Erkrankungen und 2019-2024 wurde kein Fall gemeldet.
Eine Immunisierung gegen Masern, Mumps und Röteln ist kostenlosund sollte in Form einer zweimaligen Dreifachimpfung (MMR) ab dem vollendeten 9. Lebensmonat beginnen – unbedingt vor dem Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung.
Bei einem Ausbruch kann auch früher geimpft werden (ab dem vollendeten 6. Lebensmonat - 2 Dosen im Abstand von 3 Monaten). Masern-Kontakt: Postexpositionsprophylaxe (PEP) ist für Personen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung nach Kontakt zu Masernkranken empfohlen. Mumps-Kontaktpersonen wird unabhängig vom Impfstatus eine MMR-Impfung innerhalb von 72 Stunden nach infektiösem Kontakt empfohlen (eine 2. Dosis nach 4 Wochen). Röteln-Kontakt: Personen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit nach Kontakt zu Rötelnkranken sollten Impfung mit einem MMR-Impfstoff möglichst innerhalb von 72 Stunden nach infektiösem Kontakt erhalten.
Zeitablauf:
ab vollendeten 9. Lebensmonat 1. Impfung (Erstimpfung im 1. Lebensjahr), 2. Impfung 3 Monate später
Erstimpfung nach dem 1. Lebensjahr: 2. Impfung frühestmöglich, mit einem Mindestabstand von vier Wochen später