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Masern, Mumps und Röteln

Masern
Masern

Masern

Masern sind eine hochansteckende Viruserkrankung, die mit einer hohen Komplikationsrate verbunden ist. Die Ansteckung erfolgt über Tröpfcheninfektion. Gefürchtet sind u.a. Lungenentzündungen und die Masernenzephalitis, eine Gehirnentzündung. Vor allem für Babys ist die Gefahr groß, dass sie Jahre nach einer Masernerkrankung eine besonders schwere Form einer Gehirnentzündung entwickeln, die subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE), für die es keine Heilung gibt und die mit dem Tod endet.

Im Jahr 2019 wurden in Österreich insgesamt 151 Masern-Fälle registriert. 2020 sanken die gemeldeten Fälle auf 25 und für 2021 und 2022 auf je 1 Fall – vermutlich aufgrund der Kontaktbeschränkungen und Hygienemaßnahmen während der Coronapandemie. 2023 stiegen die Masernzahlen auf 186 Fälle und 2024 wurden bis 20. September bereits 501 Masernfälle bestätigt.

Mumps

Mumps ist ebenso sehr ansteckend und verbreitet sich über Virus-belastete Tröpfchen. Eine Infektion führt zu einer Entzündung und zum schmerzhaften Anschwellen der Ohrspeicheldrüsen. Vor Einführung der Impfung gehörte Mumps zu den häufigsten Ursachen für Taubheit, da die Viren den Hörnerv befallen können. Erkranken Jungen in der Pubertät, besteht die Gefahr, dass sich die Hoden entzünden und sie zeugungsunfähig werden.

Der letzte größere Ausbruch in Österreich trat 2006 mit 214 Fällen auf (36 Patienten erlitten Komplikationen). 2023 wurde kein Fall dokumentiert.

Röteln

Röteln gehören ebenso zu den Viruserkrankungen. Eine Infektion kann unbemerkt verlaufen, aber auch mit kleinen rotfleckigem Hautausschlag einhergehen. Besonders gefürchtet ist eine Rötelinfektion in der Schwangerschaft (bis zur 17. Woche), da sie schwere Schäden beim ungeborenen Kind zur Folge haben kann (Taubheit, Linsentrübung, Herzfehler und andere Organdefekte).

2017 gab es in Österreich 39 Röteln-Erkrankungen dokumentiert. 2018 wurden 8 Erkrankungen und 2019-2023 wurde kein Fall gemeldet.

Eine Immunisierung gegen Masern, Mumps und Röteln ist kostenlos und sollte in Form einer zweimaligen Dreifachimpfung (MMR) ab dem vollendeten 9. Lebensmonat beginnen – unbedingt vor dem Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung.

Bei einem Ausbruch kann auch früher geimpft werden (ab dem vollendeten 6. Lebensmonat).

Zeitablauf:

  • ab vollendeten 9. Lebensmonat 1. Impfung (Erstimpfung im 1. Lebensjahr), 2. Impfung 3 Monaten später
  • Erstimpfung nach dem  1. Lebensjahr:  2. Impfung frühestmöglich, mit einem Mindestabstand von vier Wochen später

Quellen