Wundstarrkrampf (Tetanus)

© Goran Bogicevic – Fotolia.com
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Der Erreger des Wundstarrkrampfes ist ein Bakterium – Clostridium tetani. In Sporen-Form ist es sehr widerstandsfähig und kann z.B. in der Erde, im Schmutz, im Straßenstaub, aber auch in Fäkalien von Mensch und Tier vorkommen. Über offene Wunden geraten die Keime dann in den Körper. In Ländern mit heißem und feuchtem Klima sind die Sporen mehr verbreitet als in Ländern mit gemäßigtem Klima.

Das Gift (Toxin) des Bakteriums löst starke Krämpfe in den verschiedensten Organen aus, die u.a. Knochenbrüche verursachen können. Krämpfe der Darm- und Blasenmuskulatur führen zu Verstopfung und Schwierigkeiten beim Wasserlassen. Auch die Atemmuskulatur kann betroffen sein, im schlimmsten Fall tritt der Tod durch Ersticken ein. Wird das Herz in Mitleidenschaft gezogen, können Rhythmusstörungen, Kammerflimmern oder sogar ein Herzstillstand die Folge sein. Trotz medizinischen Fortschrittes sterben noch etwa 20% bis 30% der Tetanus-Erkrankten. Selbst eine überstandene Erkrankung verleiht keine Immunität, sodass eine Impfung der beste Schutz ist.

In Entwicklungsländern ohne entsprechende Impfprogramme ist Tetanus neonatorum eine häufige Ursache der Säuglingssterblichkeit.

In Österreich treten pro Jahr nur wenige Erkrankungsfälle auf (2-10 Fälle - etwa die Hälfte der Erkrankungen führte zum Tod). Den Krankenhausdaten zufolge gab es von 2015 bis 2024 insgesamt 24 Tetanus-Fälle, darunter 4 Todesfälle.

Impfungen gegen Tetanus sind für Kinder kostenfrei. Die Impfserie besteht aus einer dreimaligen Sechsfachimpfung (Diphtherie, Wundstarrkrampf [Tetanus], Keuchhusten [Pertussis], Kinderlähmung [Poliomyelitis], Hepatitis B, Haemophilus influenzae B [HiB]) und einer einmaligen Vierfachimpfung (Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung).  Die erste Sechfachimpfung sollte ehestmöglich ab der vollendeten 6. Lebenswoche, jedenfalls im 3. Lebensmonat erfolgen. Die zweite ist für das 5. Lebensmonat empfohlen. Im  Alter von 10-12 Monaten sollte die dritte Sechsfachimpfung stattfinden. Eine Auffrischung erfolgt mit einer Vierfachimpfung (Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung) im 6.  Lebensjahr, eine zweite Auffrischimpfung nach 5 Jahren, aber spätestens im 14. bzw. 15. Lebensjahr.

Empfehlung: Beginnn der Impfserie unmittelbar mit Vollendung des 2. Lebensmonats. Auffrischimpfung unbedingt vor Schuleintritt.

Grundimmunisierung im 1. Lebensjahr (im Rahmen der Sechsfachimpfung), 2. Dosis nach 2 Monaten, 3. Dosis 6 Monate nach der 2. Dosis.

Zeitablauf: ehestmöglich ab der vollendeten 6. Lebenswoche (bis 3. Lebensmonat), 5. u. 11.-12. Lebensmonat, 6. Lebensjahr, Auffrischung alle 5 Jahre

Quellen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK); Impfplan Österreich 2025/2026, Version 1.1 vom 10.10.2025.