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Erste Milchzähne von Beginn an mit fluoridhaltiger Kinderzahnpasta pflegen

Gesunde Zähne – sowohl bleibende als auch Milchzähne - sind ein wichtiger Bestandteil der körperlichen Gesundheit. Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) rät zur regelmäßigen Reinigung der Milchzähne mit einer Kinderzahnbürste und fluoridhaltiger ‚Kinderzahnpasta‘ ab dem Durchbruch des ersten Zahns.

„Auf vernachlässigten und kariösen Milchzähnen können sich Bakterien ansammeln, die bleibende Zähne angreifen können, noch bevor diese durchbrechen. Im Extremfall können die Keime von dort sogar zu Entzündungen an anderen Orten im Körper führen. Gesunde Milchzähne sorgen für ein gleichmäßiges Wachstum des Kiefers und dienen als Platzhalter für die bleibenden Zähne. Sie sind nicht nur für die Zerkleinerung der Nahrung, sondern auch für das Sprechen wichtig“, erklärt Assoz. Prof. PD. Dr. Nadja Haiden, MSc., Leiterin des Referates für Ernährungskommission der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ). Bei Erwachsenen können kranke Zähne u.a. das Risiko von Herzinfarkten und Schlaganfällen erhöhen.

Kinderzahnärzte empfehlen, mit der Mundpflege bereits beim Baby zu beginnen. So gewöhnt sich das Kind früh an die Routine der Mund- und Zahnhygiene. Nach dem Stillen oder der Gabe des Fläschchens sollten Eltern den Gaumen und das Zahnfleisch des Babys säubern, z.B. mit einem weichen Mikrofasertuch. Ab dem sechsten Lebensmonat bekommen Babys meist ihre ersten Milchzähne, dann sollte die Zahnpflege starten. Anfangs können Eltern ein Wattestäbchen nutzen, später eine weiche größenangepasste Kinderzahnbürste und Kinderzahnpasta mit einem Fluoridgehalt bis 0,5 Milligramm Fluorid pro Kubikzentimeter bzw. 500 ppm (parts per million: Teile pro Million) Fluorid. „Fluorid hemmt das Bakterienwachstum auf der Zahnoberfläche, stärkt den Zahnschmelz und verringert die Säurebildung im Mund. Säure kann den Zahnschmelz angreifen. Damit Zahnpasta auf die Zähne gelangt und Kinder diese nicht schlucken, verzichten Eltern besser auf Zahnpasta mit Bonbongeschmack“, verdeutlicht Professor Haiden von der Medizinischen Universität Wien. Zu viel Zahnpasta kann längerfristig zu fleckigen Veränderungen bei bleibenden Zähnen führen. Ab etwa 5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht gehen Experten davon aus, dass Fluorid möglicherweise eine gesundheitsschädliche Wirkung bei Kleinkindern haben kann, für 32-64 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht gilt dies als erwiesen.

Ab dem 3. Lebensjahr sollte 2-maliges Zähneputzen Routine sein. Bis zum Schulalter sollten Eltern mithelfen, kontrollieren und nachputzen. Mit etwa 8 bis 10 Jahren ist die Feinmotorik der Kinder dann ausreichend entwickelt, um selbstständig die Zähne richtig putzen zu können. Wenn Kinder eine flüssige Handschrift meistern, gelingt ihnen in der Regel auch das Zähneputzen. Dann können sie „Erwachsenenzahnpasta“ mit 1-1,5 Milligramm Fluorid pro Kubikzentimeter verwenden. Ein wichtiger Bestandteil der Kariesprophylaxe ist zudem das Vermeiden von süßen Getränken oder des häufigen Genusses von Süßigkeiten. Der ständige Gehalt von Zucker im Mund ist der ideale Nährboden für die Kariesbakterien.

Ziel der Weltgesundheitsorganisation wäre es für 2020 gewesen, dass mindestens 80% aller 6-jährigen Kinder kariesfrei sind. Die aktuelle Veröffentlichung des Zahngesundheitsprojekts „Apollonia 2020“ zeigt, dass sich die Zahngesundheit von Kindern in Österreich zwar verbessert, aber noch weit von diesem Ziel entfernt ist. 2018/2019 weisen knapp 58% der 6-Jährigen ein kariesfreies Gebiss auf, während dies 2005/2006 nur knapp 44% konnten.

Quellen: Monatsschr Kinderheilkd, Pädiatrie & Pädologie (1, 2), Apollonia 2020
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Dies ist eine Pressemeldung der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.at. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des ÖGKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.