Im Salzburger Land, Oberösterreich, Steiermark, Niederösterreich, Kärnten, Burgenland und Wien müssen Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr beim Befahren von Pisten – egal, ob mit dem Schlitten oder mit Skiern oder Snowboard – einen Helm tragen. Im Falle eines Unfalls kann es Probleme mit der Versicherung geben, wenn Kinder keinen Helm getragen haben.
In Tirol und Vorarlberg gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung, in Vorarlberg besteht nur eine öffentliche Empfehlung für das Tragen von Helmen.
Eltern sollten mit guten Beispiel vorangehen und beim Wintersport einen Helm tragen und ihre Kinder und Jugendlichen für Schlittenfahrten, Skifahrten und Snowboardausflüge ebenso mit einem Helm ausstatten.
Quelle: Wiener Klinische Wochenschrift, Österreich Werbung Wien