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Impfplan 2017: Erste Masernimpfung nun bereits ab dem vollendeten 9. Lebensmonat

Im neuen Impfplan empfehlen Experten nun die erste Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR-Impfung) statt ab dem vollendeten 10. Lebensmonat nun schon ab dem vollendeten 9. Lebensmonat. Wenn es zu einem Ausbruch in der Umgebung des Kindes kommt, sollte demnach ausnahmsweise auch schon ab dem vollendeten 6. Lebensmonat eine Impfung erfolgen – statt bisher ab dem vollendeten 9. Monat. Ziel ist es, die Ausbreitung der Masern einzudämmen.

Die MMR-Impfung ist eine 3-fach Kombinationsimpfung und im kostenfreien Impfprogramm enthalten (Lebendimpfung). Ein Säugling sollte einmal ab dem vollendeten 9. Lebensmonat und ein zweites Mal nach etwa vier Wochen geimpft werden. Bei einem Masernausbruch kann das Baby die MMR-Erstimpfung schon im Alter von 6 bis 8 Monaten erhalten, eine zweite Impfung im Alter von 11 bis 14 Monaten und eine dritte Impfung im Alter von 15 bis 23 Monaten.
Bei Schuleintritt bzw. mit dem vollendeten 12. Lebensjahr sollte der MMR-Impfstatus (Impfpass) kontrolliert werden. Der Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung ist eine gute Gelegenheit, fehlende Impfungen nachzuholen.

Im neuen Impfplan wird des Weiteren das Risiko Frühgeborener, an einem Rotavirus-Brechdurchfall schwer zu erkranken, besonders hervorgehoben mit dem Hinweis (wie schon im vergangenem Jahr), dass diese Babys deshalb zeitgerecht, ggf. auch noch während des stationären Aufenthaltes geimpft werden sollten. Die Rotavirus-Schluckimpfung gehört ebenso zum kostenfreien Impfprogramm für Kinder.

Quelle: Impfplan 2017. Bundesministerium für Gesundheit und Frauen