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In Graz haben sich Masern rasant ausgebreitet

Ausgehend von einem 15-Jährigen haben sich Masern in Graz rasant ausgebreitet. Es gibt mittlerweile 14 gemeldete Fälle, am LKH Graz wurden bereits 50 Babys vorsorglich gegen die Krankheit behandelt, viele Schüler müssen zuhause bleiben. Es werden Sonderimpfaktionen an Schulen angeboten. Vermutlich hatten viele hunderte Personen Kontakt mit dem Jugendlichen.

„Eine Masernerkrankung kann insbesondere in den ersten Lebensjahren zu schwerwiegenden Spätfolgen führen. Deshalb ist es sehr wichtig, Säuglinge vor Masern zu schützen. Nach Jahren einer Maserninfektion im Säuglingsalter kann sich eine chronische, tödlich verlaufende Maserngehirnentzündung (Subakute Sklerosierende Panenzephalitis – kurz SSPE) entwickeln. Durch die Vermehrung der Masernviren wird das Gehirn langsam zerstört“, erklärt Univ.-Prof. Dr. med. univ. Werner Zenz, Forschungseinheitsleiter der Forschungseinheit für Infektiologie und Vakzinologie der medizinischen Universität Graz sowie Leiter des Referats Impfkommission der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ). Um die ganz Kleinen zu schützen, die noch nicht geimpft werden können und diese Masernausbrüche zu verhindern, ist eine Durchimpfungsrate für beide Impfungen von 95% notwendig (zweimalige Dreifachimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln).

Aus der Vergangenheit lernen

Bereits 2015 gab es in der Steiermark in Graz einen Ausbruch ausgehend von einem Heranwachsenden, der sich vermutlich bei einem Reisenden aus Berlin angesteckt hatte. In der Folge gab es über 200 exponierte Personen, darunter 40 Säuglinge.

In den meisten Fällen stehen Masernausbrüche in Zusammenhang mit Impfgegner und Nicht-Geimpften, was die Diskussion um die Impfpflicht erneut anfacht.

Masern sind hochansteckend

Masern sind hochansteckend. Das Virus wird über Tröpfchen in der Atemluft übertragen. Keimhaltiges Sekret wird beim Sprechen, Husten oder Niesen eines Infizierten von einem gesunden Menschen eingeatmet und gelangt über dessen obere Atemwege bzw. die Augenbindehaut in den Blutkreislauf. Darüber hinaus ist der direkte Kontakt mit infektiösem Sekret aus Rachen oder Nase ansteckend (auch Trinken aus einem Glas, Benutzung desselben Bestecks usw.). In der Luft kann der Erreger bis zu zwei Stunden überleben. Eine Ansteckung mit Masernviren führt bei nahezu 100% der Kontaktpersonen zu einer Infektion, in über 95% der Fälle zum Krankheitsausbruch mit Symptomen. „Das heißt jeder Kontakt mit einem Maserninfizierten ist riskant – z.B. auch ein Aufenthalt in einem Raum bis 2 Stunden, nachdem ein Masernpatienten ihn verlassen hat“, warnt Univ.-Professor Zenz. 

Masern beginnen mit grippeähnlichen Symptomen

Etwa 10 Tage nach der Infektion beginnt das Vorstadium mit unspezifischen grippeähnlichen Symptomen wie mäßiges Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen und trockener Husten sowie Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Kopf- und Bauchschmerzen. Tränende Augen verbunden mit einer Bindehautentzündung sind ebenso möglich.

Der Ausschlag erscheint etwa nach 14 Tagen nach der Ansteckung zuerst hinter den Ohren meist mit hohem Fieber. Von dort breitet er sich über das Gesicht und den ganzen Körper aus. Die Flecken färben sich nach einigen Tagen dunkler, werden bräunlich/violett, und verblassen nach vier bis sieben Tagen schließlich in der gleichen Reihenfolge mit einhergehender Hautschuppung.

Als Komplikationen kann sich in der Folge eine Mittelohrentzündung, eine Lungenentzündung oder Gehirnentzündung entwickeln.

Rechtzeitig impfen – bei einem Ausbruch können Babys ab dem vollendeten 6. Lebensmonat immunisiert werden

Eine Immunisierung gegen Masern, Mumps und Röteln ist kostenlos und sollte in Form einer zweimaligen Dreifachimpfung (MMR) ab dem vollendeten 9. Lebensmonat beginnen – unbedingt vor dem Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung.
Bei einem Ausbruch kann auch früher geimpft werden (ab dem vollendeten 6. Lebensmonat: Erstimpfung mit 6-8 Monaten, 2. Impfung im Alter von 11-14 Monaten, 3. Impfung im Alter von 15-23 Monaten).

Quelle: www.Graz.at, Krone.at, Monatsschrift Kinderheilkunde, Impfplan Österreich 2019. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
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Dies ist eine Pressemeldung der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.at. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des ÖGKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.