Masern: Impfung schützt auch vor schweren Folgeerkrankungen

Masern ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die schwerwiegende Folgeerkrankungen, wie eine Lungenentzündung oder verschiedene Formen einer Gehirnentzündung (Enzephalitis), auslösen kann.

Masern lassen sich nicht durch gute Ernährung und Hygiene vermeiden. Das Masernvirus verbreitet sich leicht durch die Luft, wenn eine infizierte Person niest oder hustet und jemand in der Nähe die virus-belasteten Tröpfchen einatmet. Es kann auch durch direkten Kontakt mit Nasensekret oder Speichel einer infizierten Person übertragen werden. Das Masernvirus ist eines der ansteckendsten Krankheitserreger. Das Virus kann bis zu zwei Stunden auf Oberflächen oder in der Luft infektiös bleiben. Ein Infizierter ist bereits fünf Tage vor Auftreten des Hautausschlags und bis etwa vier Tage nach dessen Auftreten ansteckend. Der Kontakt mit Masernviren führt bei den meisten ungeschützten Menschen zu einem Krankheitsausbruch.

Viele Kinder überstehen die Masernerkrankung zwar selbst ohne größere Probleme. Doch können lebensgefährliche Folgeerkrankungen drohen. So entwickelt eines von 1.000 Kindern, die an Masern erkranken, nach etwa einem Monat eine sogenannte akute disseminierte Enzephalitis (ADEM), eine autoimmunologische Reaktion. Wenn Kinder diese Folgeerkrankung überleben, haben sie ein hohes Risiko, lebenslang unter bleibenden Schäden des Zentralen Nervensystems zu leiden. Selten kann nach ein bis neun Monaten nach einer Masernerkrankung eine Maserneinschlusskörperchen-Enzephalitis (MIBE) ausbrechen. Und selbst noch nach bis zu 24 Jahren kann sich die immer tödlich endende subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) entwickeln. Zunächst fallen bei dieser Gehinrentzündung nur Verhaltensänderungen auf, später zeigen sich neurologische Störungen – Muskelzuckungen, Krampfanfälle – und Ausfälle. Kinder fallen beispielsweise ohne ersichtlichen Grund plötzlich hin und können nicht mehr stehen. Das Gehirn wird im Verlauf immer mehr zerstört. Besonders groß ist das Risiko für eine spätere SSPE-Erkrankung, wenn Kinder im Säuglingsalter Masern bekommen.

Kinder sollten zwei Impfungen gegen Masern erhalten – die erste ab dem vollendeten 9. Lebensmonat – unbedingt vor dem Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung und die zweite Impfung 4 Wochen später. Die Impfung erfolgt meist in Form einer zweimaligen Dreifachimpfung (MMR:  Masern – Mumps - Röteln), wobei die zweite Impfung auch als Vierfachimpfung möglich ist (MMRV: Masern – Mumps – Röteln – Varizellen bzw. Windpocken).

Bei einem Ausbruch kann auch früher geimpft werden (ab dem vollendeten 6. Lebensmonat: Erstimpfung mit 6-8 Monaten, 2. Impfung im Alter von 11-14 Monaten, 3. Impfung im Alter von 15-23 Monaten).

Ungeimpfte Kinder können nicht nur sich selbst, sondern auch andere ungeimpfte Kinder mit Masern anstecken – vor allem auch diejenigen, die keinen Masern-Impfschutz erhalten können. Dazu gehören Säuglinge, die zu jung sind, um geimpft zu werden, und Menschen, die aufgrund bestimmter gesundheitlicher Gründe nicht geimpft werden können.

Quelle: DNP – Der Neurologe & Psychiater, Healthychildren.org