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ÖGKJ: Beikost sollte nicht vorwiegend aus Quetschbeuteln kommen

Sowohl die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ) als auch die Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) empfiehlt Eltern, als Beikost nicht vorwiegend Produkte aus Quetschbeuteln zu verwenden, denn dadurch kann die Entwicklung und Gesundheit ihres Kindes gefährdet werden.

Überwiegend zu süß

Für Quetschbeutel oder sogenannte „Quetschis“ spricht, dass sie leicht transportierbar sind, sie nicht gekühlt werden müssen, ohne Löffel ausgesaugt werden können und keine Nahrungsreste auf den Händen und im Gesicht hinterlassen. „Aber es wird problematisch, wenn Kinder überwiegend oder ausschließlich diese Beutel erhalten. Denn sie haben oft mehr Kalorien und Zucker, weniger Ballaststoffe, wie Obst oder Gemüse, das in herkömmlicher Form verzehrt wird", erklärt Univ.-Prof. PD. Dr. Nadja Haiden, MSc., Fachärztin für Kinder und Jugendheilkunde an der Medizinischen Universität Wien sowie Leiterin des Referates Ernährungskommission der ÖGKJ. Durch diese Form der Beikost können Eltern ihr Kind leichter überfüttern. Auch Packungen „ohne Zuckerzusatz“ können durch die Verwendung süßer Fruchtsorten oder von Fruchtsaftkonzentraten, wie Apfelsaft- oder Traubensaftkonzentrat, sehr viel Zucker bzw. Fruchtzucker (Fruktose) enthalten. Einen hohen Anteil von Fruktose in der Nahrung haben Forscher mit ungünstigen Auswirkungen auf den Stoffwechsel in Verbindung gebracht, wie z.B. die Entwicklung einer Fettleber. Fruktose steht auch im Verdacht, das Asthmarisiko zu erhöhen.

Pürierte Nahrungsmittel haften darüber hinaus mehr als gekaute Nahrungsmittel auf Zahnoberflächen. Das Nuckeln, der sehr hoher Zuckergehalt sowie Fruchtsäure verstärken den schädlichen Effekt für die Zähne.

Kinder, die als Kleinkind nur gesüßte Gemüsesorten in Beuteln kennengelernt haben, fällt es später u.U. schwer, normales Gemüse zu akzeptieren, denn Geschmacksvorlieben werden früh geprägt. So ist möglicherweise der Grundstein für eine ungesunde Ernährungsweise gelegt.

Essen als Lernerfahrung

„Wir raten dazu, Kinder viele verschiedene Lebensmittel mit dem Löffel oder als kleine Stückchen probieren zu lassen. Für das Kind ist es wichtig, viele verschiedene Nahrungsmittel zu sehen, zu riechen und zu schmecken, um Erfahrungen zu sammeln, ihren Gaumen zu entwickeln und mit den Eltern zu interagieren. Essen ist eine Lernerfahrung, die zur Entwicklung der Feinmotorik, zum Kauen, Schlucken und Sprechen beiträgt“, verdeutlicht Univ.-Prof. Haiden. Das Kauen und Essen mit dem Löffel kann das Kind mit „Quetschis“ beispielsweise nicht üben. Lernt das Kind diese Fertigkeiten viel später, kann dies evtl. zu Problemen bei der Kau- und Schluckmotorik beitragen.

Beikost bereitet auf Familienmahlzeiten vor

Geschmacksvorlieben bilden sich durch wiederholtes Probieren. Führen Eltern neue Lebensmittel oder Speisen ein, sollten sie sie dem Säugling mehrmals ohne Zwang und mit Geduld anbieten. Lehnt das Kind diese neuen Lebensmittel ab, sollten sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder vorgestellt werden.
Mit Beikost können Eltern abhängig von der Entwicklung ihres Kindes etwa um den 6. Lebensmonat beginnen. Zu Beginn der Beikosteinführung reichen kleine Mengen an fein pürierter Beikost (Fleisch, Gemüse, Obst). „Beikost“ bezeichnet alle flüssigen, breiigen und festen Nahrungsmittel, die zusätzlich zum Stillen/zu Säuglingsmilchnahrungen gefüttert werden, wie Obst-, Getreide-, Gemüsebrei, Fleisch und „Fingerfood“ wie Brot, Obst und gekochtes Gemüse.

Quellen: Monatsschr Kinderheilkd, "Richtig essen von Anfang an! Babys erstes Löffelchen". Broschüre. Im Auftrag AGES und BMGF
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Dies ist eine Pressemeldung der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.at. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des ÖGKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.