„Junge Patienten können von einer Rehabilitation z.B. im Anschluss an einen Spitalaufenthalt nach einer Herzoperation oder wegen einer chronischen Erkrankung, einer angeborenen Behinderung oder Entwicklungsstörungen enorm profitieren. Ein Team von Spezialisten aus verschiedenen Fachgebieten hilft betroffenen Kindern und Jugendlichen und auch Angehörigen dort gezielt bei den individuellen Problemen und macht Heranwachsende fit für den Alltag – nicht nur körperlich, sondern auch psychisch. So können Spätfolgen frühzeitig verhindert werden und die Leistungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen für Schule und Ausbildung gefördert werden – was die Lebensqualität insgesamt verbessert. Während des Rehaaufenthalts braucht der Heranwachsende z.B. auch nicht den Anschluss an die Schule zu verlieren, denn er hat i.d.R. die Möglichkeit, in den Heilstätten Unterricht zu bekommen“, erläutert Prim.Univ.-Prof.Dr. Wolfgang Sperl, Vizepräsident der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (ÖGKJ) sowie Leiter der Salzburger Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, der sich u.a. sehr stark für das neue Rehazentrum Leuwaldhof in St. Veit im Pongau engagiert hat.
Einfache Antragstellung
Eltern können sich von ihrem Kinder- und Jugendarzt beraten lassen, ob für ihr Kind eine Rehamaßnahme sinnvoll ist. Der behandelnde Arzt begründet dies in einem medizinischer Befundbericht. Anschließend muss ein Antrag zur Rehabilitation beim zuständigen Sozialversicherungsträger gestellt werden. Die entsprechenden Formulare können auf der Website der Österreichischen Sozialversicherung www.sozialversicherung.at ausgefüllt und heruntergeladen werden.
Ist die Rehamaßnahme genehmigt, erstatten die Krankenversicherungsträger die Kosten für die Rehabilitation in einem Kinder- und Jugendrehazentrum für den Patienten und eine Begleitperson.
Begleitung von Kindern bis zu zwölf Jahren
Eltern können ihre Kinder bis zum Alter von 12 Jahren begleiten. Sind die Kinder älter, besteht meist die Möglichkeit, tageweise in der Umgebung untergebracht zu werden. Eine sogenannte „familienorientierte Rehabilitation“ ist bisher nur für Krebserkrankungen möglich. Bei dieser Rehabilitationsform können Eltern und die kleinen Patienten sowie evtl. Geschwister während des Rehaaufenthaltes in einem Familienappartment wohnen. Es gibt keine Zuzahlungspflicht für Minderjährige und Begleitpersonen.
Dass Eltern für ihre Kinder und Jugendlichen sowie für sich als Begleitperson seit diesem Jahr unkompliziert einen Antrag für eine wohnortnahe Rehamaßnahme stellen können, ist u.a. dem Förderverein Kinder- und Jugendlichenrehabilitation in Österreich und seinem Gründer Markus Wieser zu verdanken, der sich seit etwa 10 Jahren dafür einsetzt und diese Projekte mit Hilfe von Spenden auch finanziell unterstützt (www.foerderverein-kinderreha.at).
Sechs Zentren bis 2019
Bis Herbst 2019 sollten insgesamt sechs Rehazentren in Österreich geöffnet sein:
• in St. Veit im Pongau (Salzburg; bietet u.a. familienorientierte Reha an),
• in Bad Erlach (Niederösterreich) ab 2019,
• in Rohrbach-Berg (Oberösterreich) ab 2019,
• in Judendorf-Straßengel (Steiermark),
• in Wildbad-Einöd (Steiermark)
• und in Wiesing (Tirol) geplant.
Die Zentren sind auf verschiedene Schwerpunkte spezialisiert, wie Mobilisierung, Herz-Kreislauf und Lunge, Onkologie (Krebserkrankungen), Stoffwechsel und Verdauungsapparat, Mental Health (psychische und psychiatrische Erkrankungen).
Quellen: Pädiatrie & Pädologie, Das österreichische Gesundheitswesen - ÖKZ, Österreichische Sozialversicherung, Förderverein Kinder- und Jugendlichenrehabilitation in Österreich
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Dies ist eine Pressemeldung der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.at. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des ÖGKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.