Kinderaerzte-im-Netz.at

Ihre Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Verbot von bestimmten Aromen in Tabakerhitzern – Österreich verpasst Deadline der EU

Einer EU-Richtlinie von 2022 zufolge sollte in EU-Ländern bis Juli 2023 das Inverkehrbringen aromatisierter Tabakerhitzer (Heated tobacco products: HTP) verboten werden. Grund dafür ist der starke Anstieg des Konsums dieser Produkte, insbesondere unter jungen Menschen. Österreich kam dieser Forderung nicht nach.

© Andriy Medvediuk - stock.adobe.com

© Andriy Medvediuk - stock.adobe.com

Die Europäische Kommission sandte deshalb an Österreich eine Mahnung aus. Dies entspricht einem ersten Schritt zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens.

„Vanille, Beeren-Aromen, Schokolade und weitere Geschmacksrichtungen sprechen vor allem junge Menschen an. Die Aromen können die Atemwege reizen und auch schädigen. In erhitzten Tabakerzeugnissen wurden krebserregende oder erbgutverändernde Stoffe wie Glycidol, Glyoxal und Furfural gefunden, manchmal in höheren Konzentrationen als in den Emissionen von herkömmlichen Zigaretten“, nennt Univ. Prof. Dr. Angela Zacharasiewicz, MBA, Leiterin der Arbeitsgruppe Pneumologie und Allergologie der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ), Beispiele für gesundheitliche Risiken. HTPs sind batteriebetriebene Geräte, bei denen speziell hergestellte Tabakstangen (Sticks) bei unterschiedlichen Temperaturen erhitzt werden und dabei Emissionen erzeugen, die Nikotin sowie andere Chemikalien enthalten und von den Nutzer*innen eingeatmet werden. Tabak wird dabei nicht verbrannt. Ein weiterer Unterschied zu herkömmlichen Zigaretten besteht darin, dass HTPs mit einem höheren Anteil an Feuchthaltemitteln wie Propylenglykol und Glycerin versehen sind.

Neue Produktkategorien wie Pouches fehlen noch im Tabakgesetz

Neben dem fehlenden Verbot von Aromen in Tabakerhitzern sind neue Produktkategorien wie Nikotinbeutel bzw. Pouches in Österreich bisher nicht wie andere Tabak- und verwandten Erzeugnisse einem Werbe-, Sponsoring- und Versandhandelsverbot, einem Abgabeverbot für Personen unter 18 Jahren, Meldeverpflichtungen, Kennzeichnungsbestimmungen und Kontrollerfordernissen im Rahmen der Marktüberwachung unterworfen worden. Eine Regulierung der Nikotindosis für diese Produkte steht noch aus. Bei Nikotinbeutel ist vor allem der teilweise hohe Nikotingehalt bedenklich.

Den Teufel mit dem Beelzebub austreiben?

Ob Tabakerhitzer oder E-Zigaretten beim Verzicht auf herkömmliche Zigaretten helfen können, ist umstritten. Die Chemikalien in E-Zigaretten (ENDS – Electronic Nicotine Delivery System) machen anfällig für Karies, verursachen Mundtrockenheit, greifen die Mundschleimhaut an und erhöhen das Risiko für Mundkrebs. „E-Zigaretten erzeugen Substanzen, von denen einige Krebs verursachen, und sie sind mit einem erhöhten Risiko für Lungenerkrankungen, Herz-Kreislauferkrankungen verbunden. Sie erhöhen z.B. den Puls und den Blutdruck. Nikotinaerosole aus ENDS beeinträchtigt die Entwicklung des Gehirns von Kindern und Jugendlichen. Zudem tendieren E-Zigaretten-Konsument*innen dazu, später zur Zigarette zu greifen oder sogar beides zu verwenden", warnt Univ. Prof. Dr. Angela Zacharasiewicz, MBA, die die Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde an der Klinik Ottakring im Lehrkrankenhaus der medizinischen Universität Wien leitet.
E-Zigaretten sind Geräte, die eine Flüssigkeit erhitzen, um Aerosole zu erzeugen, die eingeatmet werden (keine Verbrennung von Tabak). Die Flüssigkeit kann Nikotin enthalten oder nicht (Electronic Nicotine Delivery Systems bzw. END oder Electronic Non-Nicotine Delivery Systems bzw. ENNDS)

Quellen:

 _____________
Dies ist eine Pressemeldung der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde (ÖGKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.at. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des ÖGKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.