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Ihre Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

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Mutter-Kind-Pass (künftig: Eltern-Kind-Pass)

Das Baby hat den schützenden Bauch verlassen. Der Kinder- und Jugendarzt überprüft in einer gründlichen Untersuchung, ob das Neugeborene alles heil überstanden hat.
Die Untersuchung erfolgt in der ersten Lebenswoche.
Sie findet zumeist noch im Krankenhaus statt. Bei einer Hausgeburt oder einer ambulanten Entbindung muss bis sieben Tage nach der Geburt der Kinder- und Jugendarzt aufgesucht oder ein Hausbesuch vereinbart werden.

Bei der Untersuchung wird unter anderem der Allgemeinzustand, die Herzaktion, Atmungsorgane, Sinnesorgane, Reflexe, Muskelspannung, Gliedmaßen, Genitale sowie die Hautdurchblutung überprüft.
Weiters wird aus der Ferse Blut abgenommen, das in Folge auf angeborene Stoffwechselstörungen untersucht wird.

Im Mutter-Kind-Pass ist in der ersten Woche weiters eine Ultraschalluntersuchung der Hüfte zur Früherkennung einer Hüftdysplasie (Fehlstellung des Hüftgelenks) vorgesehen.
Besteht eine geringe Dysplasie bzw. eine sogenannte Reifungsverzögerung der Hüfte, erfolgt eine weitere Kontrolle drei Wochen später, bei normalem Befund in der sechsten bis achten Lebenswoche.
Eine weitere Untersuchung des Neugeboren ist das Neugeborenen-Hörscreening, die Messung der otoakustischen Emissionen (OAE).

Mit deren Hilfe lässt sich schnell und zuverlässig überprüfen, ob das Gehör des Babys funktioniert.
In vielen Fällen wird dieser Hörtest bereits im Spital durchgeführt, ansonsten beim niedergelassen HNO-Arzt.

4.-7. Lebenswoche

Das Baby wird gewogen und gemessen.
Überprüft werden der Gesamtzustand sowie die Organsysteme wie beim Neugeborenen.
Weiters werden die Augen Ihres Kindes mittel Stablampe und/oder einem Augenspiegel untersucht, um eine angeborene Netzhauttrübung ausschließen zu können.
Der Arzt verabreicht die dritte Dosis Vitamin K (für die noch unreife Blutgerinnung).
Sie werden über die Notwendigkeit der Verabreichung der Rachitisprophylaxe aufgeklärt (Vitamin-D-Tropfen).
Der Kinderarzt bespricht mit Ihnen die Ernährung des Babys - speziell auch die Wichtigkeit des Stillens und gibt Ihnen Hilfestellung bei Ernährungsproblemen. Es ist der Zeitpunkt der ersten (Schluck-)Impfung gegen schwere Durchfallerkrankungen durch Rotaviren und der Aufklärung über die weiteren im Nationalen Impfplan empfohlenen Schutzimpfungen.

3.-5. Lebensmonat

Das Gewicht, die Größe und der Kopfumfang werden kontrolliert, und es erfolgt eine eingehende körperliche Untersuchung. Es geht unter anderem darum, gezielt mögliche Koordinations- und Haltungsstörungen, aufzudecken.
Es wird die Reaktion auf Licht und Geräusche überprüft, die Haltung in der Bauchlage sowie die Kopfkontrolle werden kontrolliert.
Der Kinderarzt bespricht die altersgemäße Ernährung speziell die Einführung der Beikost.

7.-9. Lebensmonat

Neben der üblichen körperlichen Untersuchung und dem Wiegen und Messen wird die Geschicklichkeit Ihres Kindes (z.B. freies Sitzen, Krabbeln) überprüft.
Der Arzt prüft, ob es sich in Bauchlage mit den Händen abstützen und den Kopf sicher halten kann, ob es mit beiden Händen gezielt greifen kann, Gegenstände von einer in die andere Hand geben kann, ob es beim Hochziehen mithilft, wenn man ihm zwei Finger hinhält.
Die geistige Entwicklung Ihres Kindes lässt sich unter anderem anhand des Blickkontakts oder der Reaktionen auf verschiedene Geräusche überprüfen.
Schwerpunkt ist weiters die Hals-Nasen-Ohren-Untersuchung. Sie werden gefragt, ob Ihr Baby auf Zurufe, auf Geräusche reagiert und ob es z.B. bei plötzlichen lauten Geräuschen erschrickt.

10.-14. Lebensmonat (Einjahresuntersuchung)

Größe und Gewicht, Kopfumfang zur Überprüfung des Gedeihens sowie die körperliche Untersuchung sind Basis jeder Mutter-Kind-Pass-Untersuchung.
Der Kinder- und Jugendarzt kontrolliert auch die Geschlechtsorgane, beispielsweise prüft er, ob beim Buben beide Hoden im Hodensack liegen.
Ihr Arzt bespricht mit Ihnen die Ernährung und macht Sie speziell in diesem Alter des Laufbeginns auf die Unfallverhütung aufmerksam. Bei der Entwicklungskontrolle werden das Sprachvermögen, die Reaktion des Kindes auf das Ansprechen mit seinem Namen, die Fähigkeit der adäquaten Gewichtsübernahme im Stehen sowie die Fähigkeit zu gehen getestet.
Besonderes Augenmerk bei der Einjahresuntersuchung wird auf die Überprüfung des Sehvermögens gelegt. Bei Auffälligkeiten wie Hinweis auf Schielen erfolgt eine zusätzliche Überweisung zum Augenarzt.

22.-26. Lebensmonat (Zweijahresuntersuchung)

Wiegen und Messen sowie die Evaluierung der Ernährung sind fixer Bestandteil jeder Mutter-Kind-Pass-Untersuchung.
Bei der körperlichen Untersuchung wird neben den üblichen Untersuchungen zusätzlicher Wert auf die Überprüfung der altersgemäßen Entwicklung gelegt. Die Untersuchung der Wirbelsäule und des Bewegungsapparates soll außerdem zeigen, ob Ihr Kind Auffälligkeiten der Wirbelsäule, einen Beckenschiefstand, X- bzw. O-Beine oder eine Fehlstellung der Füße hat. Geprüft wird auch, ob das Kleinkind bereits sicher alleine laufen kann, sich bücken und wieder aufrichten kann. Auch die Unfallverhütung ist ein neuerliches Thema.
Weiters wird das Thema "Zähneputzen" angesprochen.
Ein besonderes Augenmerk gilt der Sprachentwicklung.
Kann das Kind Sätze mit zwei Wörtern bilden? Wie groß ist der Wortschatz? Wichtig ist auch das Spielverhalten, spielt es einfache Rollenspiele?
Bei der Zweijahresuntersuchung ist eine zusätzliche ausführliche Augenuntersuchung durch den Augenarzt vorgesehen.   

34.-38. Lebensmonat

Ihr Kind wird immer mobiler und hat auch in Bezug auf die psychosoziale Entwicklung große Entwicklungsfortschritte gemacht.
Überprüft werden der Allgemein- und Ernährungszustand sowie zusätzlich zu der körperlichen Standard-Untersuchung die motorischen Fähigkeiten. Auf die häufigen Verletzungsgefahren muss neuerlich eingegangen werden - vor allem die Verhinderung von Kopfverletzungen (Radhelm - auch wenn noch Stützräder verwendet werden!), von Ertrinkungsunfällen und Verbrennungen.
Die Zahnpflege wird angesprochen. Spätestens in diesem Alter sollten zur Vermeidung von Gebissverformungen keine Schnuller mehr verwendet werden (Schnullerbiss).

46.-50. Lebensmonat

Überprüft werden die kognitive Entwicklung, die Sprachentwicklung sowie die grob- und feinmotorischen Fähigkeiten. Beurteilt werden die Haltung, das Gangbild sowie die Geschicklichkeit bei einfachen Aufgabenstellungen wie Zehenspitzengang. Sprachentwicklungsverzögerungen sollten frühzeitig erkannt und bei Defiziten eine Förderung begonnen werden.
Kann Ihr Kind ganze Sätze und "Ich-Sätze" bilden?
Spricht es seinen Vor- und Nachnamen? 

58.-62. Lebensmonat (Schuleinstiegsuntersuchung)

Mit Beginn des Jahres 2002 wurde eine lange von der Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde geforderte Ergänzung der bisherigen Untersuchungen in dem Mutter-Kind-Pass um die Schuleinstiegsuntersuchung Realität. Die Untersuchung wird im Alter von 58 bis 62 Monaten angeboten.

Neben der körperlichen Untersuchung ist die Erfassung von kognitiven Fähigkeiten, der psychomotorischen Entwicklung und der psychosozialen Reife wesentlicher Bestandteil dieser neuen Vorsorgeuntersuchung. Individuelle Entwicklungsunterschiede bei den Kindern, die vor der Einschulung stehen, machen eine Überprüfung der Lernvoraussetzungen notwendig. Aufgrund epidemiologischer Studien wird angenommen, dass im ersten Schuljahr etwa 10% behandlungsbedürftiger Kinder eine rechtzeitige Förderung versäumen, wenn nicht vor der Einschulung eine entsprechende Schulfähigkeits- bzw. Schulreifeuntersuchung durchgeführt wird. Eine rechtzeitige eingeleitete Förderungstherapie bzw. Schulrückstellung bei Spätentwicklern ist eine echte Hilfe für eine bessere Schullaufbahn.

Anhand standardisierter Tests wird die Entwicklung Ihres Kindes überprüft. Eine vom Kind verfasste Zeichnung von Figuren gibt z.B. Rückschlüsse auf die Feinmotorik. Eine ausgeprägte Feinmotorik ist für das Erlernen des Schreibens unerlässlich.
Der Kinder- und Jugendarzt wird sich wiederum nach zwischenzeitlich durchgemachten Erkrankungen erkundigen. Weiters sollte die Gelegenheit wieder genutzt werden, den Impfpass zu kontrollieren.

Wichtig:
Auch wenn Ihnen Ihr Kind völlig gesund erscheint, sollten Sie die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen des Mutter-Kind-Passes nutzen!